Erbstreit vermeiden

Erbstreit in der Familie – leider keine Seltenheit und doch immer noch ein Tabu, über das man nicht gerne spricht. Doch kann man diesen Streit überhaupt vermeiden? Die wichtigsten psychologischen und rechtlichen Antworten.

Das 1 x 1 des Erbens – die wichtigsten juristischen Tipps

Wer erbt und zu welchen Teilen?

• Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erbt der überlebende Ehegatte in Ehen mit Zugewinngemeinschaft eine Hälfte; die andere Hälfte bekommen die leiblichen Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen.
• Im Testament können diese Anteile frei verändert werden. Aber: Der Pflichtanteil jedes Erben muss gewahrt bleiben.
• Der Pflichtanteil wiederum ist die Hälfte des gesetzlichen Anteils. Ein Beispiel: Ein Vater ist verheiratet, hat zwei Kinder und stirbt. Ohne Testament erbt die Ehefrau die Hälfte des Hauses, die beiden Kinder erben je ein Viertel. Per Testament könnte der Vater nun diese Anteile verändern. Die Pflichtanteile sind aber 25 Prozent des Hauses für die Ehefrau und jeweils 12,5 Prozent des Hauses für jedes Kind. Das „muss“ mindestens vererbt werden.

Wer erhält einen Pflichtanteil?

• Gesetzliche Erben sind beispielweise der Ehepartner und die Kinder.
• Keine Pflichterben (wenn Erblasser Kinder hat ) sind Nichten, Tanten, Neffen usw.

 

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