Wissenswertes zu Lebensversicherungen

Mehr Geld nachträglich (!) von der Lebensversicherung

Fast jede zweite Lebensversicherung wird vorzeitig gekündigt. Doch viele erhalten dann viel zu wenig Geld, wie zahlreiche Urteile zeigen. Wer eine Police gekündigt hat, sollte nochmals genau nachrechnen. Denn auch nach Jahren hat man noch Anspruch.

Lebensversicherung

Durchschnitt wird jede dritte Police vorzeitig gekündigt.
Lebensversicherung

Statistisch hat jeder erwachsene Deutsche zwei Kapital-Lebensversicherungen.Im Durchschnitt wird jede dritte Police vorzeitig gekündigt. Bei privaten Rentenversicherungen zeichnet sich Ähnliches ab. Sehr zur Freude der Versicherer, die horrende Kosten dafür berechnen, was von vielen Gerichten inzwischen verboten wurde. Dabei gäbe es so viele bessere Alternativen statt einer Kündigung – und so viele Urteile, auch nachträglich noch an mehr Geld von den Versicherungen zu kommen. plus Magazin hat mit den Experten des Bundes der Versicherten und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Warum warnen Experten überhaupt vor dem Kündigen einer Lebensversicherung?
Weil alle Kosten und Provisionen zunächst von den Einzahlungen abgezogen werden. Dies führt dazu, dass der sogenannte Rückkaufswert einer Kapital-Lebensversicherung, aber auch einer privaten Rentenversicherung vor allem in den ersten Jahren niedrig oder gleich null ist. Das heißt, man hat womöglich einige Jahre Monat für Monat Geld eingezahlt (gespart), erhält aber am Ende nichts zurück. Denn obwohl Kapital-Lebens- wie auch Rentenversicherungen auf lange Laufzeiten abgeschlossen wurden, werden nur rund die Hälfte der Verträge bis zum regulären Ende der Laufzeit durchgeführt.

Um wie viel Geld geht es denn in den meisten Fällen?
Um viele Tausend Euro. Es gibt Fälle, in denen Versicherte drei oder vier Jahre monatlich 100 Euro einzahlten und nach einer Kündigung keinen Cent erhielten. Leider kann dies nicht pauschal beantwortet werden, da beispielsweise die Abschlusskosten bei einer Versicherung 4 Prozent der Versicherungssumme betragen, bei einer anderen aber 12 Prozent. Bei einer privaten Rentenversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme belaufen sich also die Abschlusskosten schon auf 12.000 Euro. Das heißt, dieses Geld behält die Versicherung für sich, bevor Geld überhaupt angelegt und verzinst wird.

Sind so hohe Kosten überhaupt rechtlich erlaubt?
Nein. Das hat auch das Landgericht Hamburg jüngst erneut entschieden (siehe auch Seite 24). Die Richter verwarfen Klauseln der Versicherung, aus denen der Kunde nicht ersehen kann, wie viel schlechtergestellt er ist, wenn die Police gekündigt oder beitragsfrei gestellt wird. Zudem dürfen Versicherungen nicht die vollen Abschlusskosten berechnen, wenn ein Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Doch leider wissen das viele Versicherte nicht bzw. es bedarf immer eines Muster-Verfahrens, bevor sich etwas ändert.

War dies das erste Urteil zugunsten der Versicherten?
Nein, der Bundesgerichtshof hat bereits 2005 die Lebensversicherer gerügt. Damals hatten die BGH-Richter die Klauseln über den Rückkaufswert und Stornoabzüge für unwirksam erklärt. Viele, die ihre Verträge bis Ende 2001 gekündigt hatten, konnten sich darauf berufen – und Nachschläge kassieren.

War das Urteil nicht ausreichend? Immerhin war es das höchste Zivilgericht …
Nein. Denn wer zwischen 2001 und 2007 eine Kapital-Lebens- oder private Rentenversicherung abschloss und wieder auflöste, profitierte bislang weder vom Urteil des BGH für ältere Verträge noch vom seit 2008 geltenden neuen Gesetz. Die Versicherungen erheben für Verträge aus dieser Zeit weiterhin gleich zu Beginn der Vertragszeit Gebühren und Provisionen, die mit den Beiträgen der ersten Jahre verrechnet werden.

Und das neue Urteil verbessert die Situation jetzt?
Ja. Denn weil jetzt auch hier die Klauseln nichtig sind, gilt der gesetzliche Rückkaufswert des alten Versicherungsvertragsgesetzes. Das heißt, man kann als Betroffener auf eine Nachzahlung hoffen, selbst wenn der Vertrag schon vor Jahren aufgelöst wurde. Als Faustregel für eine Überprüfung kann man davon ausgehen, dass man mindestens 45 Prozent der eingezahlten Beiträge zurückerhalten muss. Das macht einen durchschnittlichen Anspruch von 500 Euro pro Kunde.

 

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