Darauf haben Sie auch Anspruch
Kranken- und Pflegekassen müssen Ärzte und Klinken bezahlen, aber auch Hilfsmittel. Doch die Kassen weigern sich häufig. Gerichte entscheiden immer öfter zu Gunsten der Versicherten.

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Was ist Recht?
Das Urteil des Bundessozialgerichts ist eine schallende Ohrfeige für viele Kranken- und Pflegekassen: Die dürfen moderne Hilfsmittel nicht verweigern.
Weil die Kasse einem Gehbehinderten einen elektrischen Rollstuhl verweigerte, sagten die Richter: „Jeder Mensch, ganz gleich ob gesund oder krank, jung oder alt, hat das Recht auf ein selbstständiges und unabhängiges Leben.“ Deshalb müsse auch ein elektrischer Rollstuhl bezahlt werden. Mehr noch: Die Krankenkasse darf das nicht mit dem Hinweis ablehnen, der Versicherte könne sich ja von seiner Frau schieben lassen.
Recht auf Hilfsmittel
Das Urteil macht eines ganz klar: Medizinische Hilfsmittel sind kein Almosen. Jeder hat einen rechtlichen Anspruch auf diese Hilfsmittel. Und dazu gehören beileibe nicht nur Rollstühle oder Pflegebetten, sondern auch moderne Hörgeräte, Brillen oder Blutdruckmessgeräte (siehe Kasten unten). Denn Hilfsmittel sind in der Regel „erforderlich, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen“ – so steht es im Paragrafen 33 des Sozialgesetzbuches (SGB V). Und das gilt auch für sogenannte Pflegehilfsmittel, „die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen“. So steht es im Paragrafen 40 des Sozialgesetzbuches SGB XI.
Trotzdem gibt es um kaum etwas so häufig Streit zwischen Versicherten und Pflege- bzw. Krankenkasse. Denn Hilfsmittel sind teuer – und die Kassen versuchen alles, um diese nicht übernehmen zu müssen. Und da die meisten Versicherten kaum Erfahrung mit Hilfsmitteln haben, akzeptieren sie die oft ablehnenden Entscheidungen der Kassen, obwohl die Bedürftigen in der Regel im Recht sind. Im Zweifel also Widerspruch einlegen.
5 Schritte: Sicher zum Hilfsmittel
- Ärztliche Verordnung: Alle medizinischen Hilfsmittel gibt es ausschließlich auf ärztliches Rezept!
- Sanitätshaus: Mit Rezept dort ein Mittel auswählen. Kostenvoranschlag geben lassen.
- Krankenkassen: Mit Rezept und Kostenvoranschlag zur Krankenkasse und Hilfsmittel beantragen.
- Kasse prüft: Im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich? Ggf. prüft noch MDK vor Ort.
- Kasse entscheidet: Wenn ja, Hilfsmittel im Sanitätshaus abholen. Wenn nein: Widerspruch einreichen.