Geld vom Staat für Hausbesitzer

Wer ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung hat, hat zwar Vermögen. Trotzdem hilft der Staat mit einem Lastenzuschuss, wenn man wenig Einkommen oder Rente hat oder wegen der Wirtschaftskrise arbeitslos wird.

Wer Was Wie ?

Wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?
Grundsätzlich nur Hauseigentümer oder Besitzer einer Eigentumswohnung, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Ebenso Besitzer von selbst genutzten Erbbau-Immobilien oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, vor allem solche, die eine Immobilie als Nießbraucher nutzen.




Was ist, wenn man im Haus noch eine Einliegerwohnung hat, die vermietet ist?
Auch dann kann es Geld geben. Aber: Das Haus darf nicht mehr als zwei Wohnungen haben.

Wie erhält man den Lastenzuschuss?
Leider ist dies von Stadt bzw. Landkreis unterschiedlich geregelt. Meist ist die Behörde, die auch Wohngeld-Anträge von Mietern bearbeitet, für Lastenzuschüsse zuständig. Wichtig: Geld gibt es erst ab dem Zeitpunkt, ab dem man den Antrag gestellt. Es gibt kein Geld rückwirkend.

Was prüft die Behörde?
Die Behörde will wissen, wie viele Personen im Haushalt leben, wie hoch die finanzielle Belastung durch das Wohneigentum ist und über welches Einkommen der Antragsteller und die Familie verfügen.

Bis zu welchem Einkommen wird der Lastzuschuss gezahlt?
Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Lastenzuschuss gezahlt wird, schwankt je nach Ort. Sie richtet sich nach der so genannten Mietstufe der Gemeinde oder des Landkreises. In teuren Städte wie München (Mietstufe VI) liegen die Einkommensgrenzen höher, in ländlichen Regionen niedriger. Faustregel: Wer arbeitslos wird, erwerbsgemindert oder eine niedrige gesetzliche Rente erhält, sollte nachfragen.

 

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