Teilrente nutzen
Ein wenig Arbeit, ein wenig Rente
Kaum jemand weiß: Man kann Rente erhalten und arbeiten. Und diese
Teilrente ist für jene lukrativ, die wegen gesundheitlicher Probleme nicht
voll arbeiten können. PlusMagazin-Rentenberater Lothar Simmes kennt die Details.
Teilrente nutzen: Ein wenig Arbeit, ein wenig Rente
Für wenn und wann - Teilrente
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Teilrente
Für wen ist diese Rente überhaupt interessant?
Grundsätzlich für alle, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so beziehungsweise nicht mehr voll arbeiten können. Sie sind – rentenrechtlich – nur noch teilweise erwerbsfähig oder anders herum teilweise erwerbsgemindert. Das sind derzeit gut 110.000 Menschen in Deutschland. Experten schätzen aber, dass gut fünfmal so viele Arbeitnehmer diese Rente nutzen könnten. Viele davon hangeln sich aber über Arbeiten, Krankheitszeiten, Krankengeld usw. Stück für Stück näher zur eigentlichen Rente. Die Teilrente dagegen gibt weit mehr Sicherheit und ist zudem für viele sehr lukrativ.
Wann ist man denn teilweise erwerbsgemindert?
Immer dann, wenn man als Arbeitnehmer wegen einer Krankheit oder einer Behinderung auf unabsehbare Zeit nur noch 3 bis maximal 6 Stunden täglich arbeiten kann. Voraussetzung dafür ist eine übliche 5-Tage-Woche unter den normalen Arbeits-Bedingungen.
Wie sieht das dann im normalen Arbeitsalltag praktisch aus?
Wer beispielsweise einen vollen Job hat, den aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder kaum noch schafft, vereinbart mit dem Arbeitgeber nur noch zum Beispiel einen halben Teilzeit-Job und erhält dann zusätzlich eine sogenannte Teilrente.
Wie hoch ist die Rente?
Das kann nicht pauschal als Euro-Betrag angegeben werden. Formal ist diese Rente halb so hoch wie die normale Rente wegen voller Erwerbsminderung. Jeder Rentenversicherte erhält die individuelle Höhe dieser Rente automatisch jedes Jahr mit der Renteninformation zugesandt.
Darf man wirklich die Rente erhalten und gleichzeitig berufstätig sein?
Ja, das wissen wirklich viele ältere Arbeitnehmer nicht: Man darf wirklich neben der Rente arbeiten.
Kann man denn einfach auf eine Teilzeit-Stelle wechseln?
Ja, auch das wissen viele Arbeitnehmer nicht. Jeder Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, eine Teilzeitstelle anzubieten, sofern die Firma mindestens 15 Mitarbeiter hat und der Arbeitsvertrag mindestens 6 Monate schon bestand.
Welche gesetzlichen Pflichten hat der Arbeitgeber?
Er muss mit dem Arbeitnehmer das Ziel verfolgen, dass die Arbeitszeit (im Sinne einer Teilzeit-Beschäftigung) reduziert werden kann und wie. Wichtig: Dies darf der Arbeitgeber nicht anordnen, sondern dies muss immer einvernehmlich geschehen.
Wann kann der Arbeitgeber eine Teilzeit-Beschäftigung ablehnen?
Wenn es aus betrieblichen Gründen unmöglich ist. Das Gesetz nennt als betriebliche Gründe insbesondere eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb oder das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten durch Teilzeit. Aber dies muss der Arbeitgeber nachweisen. Denn das Gesetz sieht das Recht des Arbeitnehmers auf eine Teilzeit-Arbeit eigentlich verbindlich vor.
Und wenn der Arbeitgeber keine entsprechende Teilzeitstelle anbieten kann...
Das ist ein besonderer Charme dieser Rente. Denn dann besteht für den Arbeitnehmer der verbindliche Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente (!) – obwohl man die Voraussetzungen eigentlich gar nicht erfüllt. Und da der Teilzeitarbeitsmarkt derzeit für ältere Arbeitnehmer als verschlossen gilt, haben Hunderttausende über 50 längst Anspruch auf eine volle Rente, ohne es zu wissen.
Darf der Arbeitgeber denn jede beliebige Teilzeit-Beschäftigung anbieten?
Nein. Hier gibt es ganz enge Regeln. Einerseits muss diese immer zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers passen, andererseits zur Vor- und Ausbildung sowie zur bisherigen Tätigkeit. Hier hat der Arbeitgeber eine gesetzlich vorgeschriebene, ganz besondere Fürsorgepflicht.