Rente mit 63

Mit 63 in Rente – das ist für die meisten Bundesbürger das ideale Rentenalter. Doch dies ist nur für wenige möglich.

Drei Viertel der Deutschen lehnen die Rente mit 67 ab – und wollen auch künftig mit 63 in Rente, so eine aktuelle Studie der Axa-Versicherung.

Das ist zwar auch in Zukunft möglich; aber nur mit größeren Rentenabschlägen. Denn: Für jeden Monat, den man vor 65 bzw. in Zukunft vor 67 in Rente geht, wird die Rente um 0,3% gekürzt, im Extremfall 14,4%.

Doch davon betroffen sind nicht alle. Für einzelne Renten und Jahrgänge ist eine Rente mit 63 noch möglich, ohne riesige Abschläge:

  • Für langjährig Versicherte: Wer 35 Beitragsjahre hat, darf auch nach 2012 mit 63 in Rente; ab diesem Jahr steigen die Altersgrenzen für alle, die nach dem 31. Dezember 1948 geboren wurden. Das heißt nicht, dass man über 63 hinaus arbeiten muss; die steigenden Altersgrenzen wirken sich nur auf den Abschlag aus: Für alle, die vor dem 1. Januar 1949 geboren wurden, beträgt der Abschlag höchstens 7,2%; für später Geborene steigt dieser auf bis zu 14,4%.
  • Altersrente für Frauen: Mit 63 (sogar mit 60) in die Rente dürfen Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1951. Hier stieg die Altersgrenze zuletzt bereits von 60 auf 65. Das wirkte sich auf den Abschlag, nicht aber auf den Rentenbeginn aus.
  • Rente nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit: Mit 63 ist dies nur noch für Jahrgänge bis 1951 möglich. Danach fällt die Rente komplett weg.
  • Erwerbsminderungsrente: Alle, die wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können, können noch bis 2012 mit 63 in Rente – ohne Abschläge! Danach gibt es die Erwerbsminderungsrente ab 63 nur noch mit Abschlägen. Jahrgänge ab 1949 müssen sich auf bis zu 10,8% Abschlag einstellen. Ausnahme: Wer 35 Beitragsjahre hat, kann mit 63 abschlagsfrei in Rente. Aber: Ab 2023 sind dafür 40 Beitragsjahre nötig.
  • Rente für Schwerbehinderte: Bis 2012 können alle mit GdB von mind. 50 Rente mit 63 und ohne Abzüge erhalten. Dann werden auch hier Abschläge von bis zu 7,2% eingeführt. Betroffen: Jahrgänge ab 1952. Vertrauensschutz genießen alle vor dem 1.1.1951 Geborenen, die bei Beginn der Rente erwerbsunfähig nach dem Ende 2000 geltenden Recht waren. Sie haben mit 63 Anspruch auf Rente ohne Abschläge.

 

Kommentare

 
 
  • anonym, 07.10.2011 19:47:00
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