Erwerbsminderung
Erwerbsminderung: 100 gute Tipps zur besten Rente
Frührenten fallen weg, die Altersgrenzen steigen, die Abschläge nehmen zu – umso wichtiger wird es für jeden Arbeitnehmer über 50, alle Rechte bei der Rente wegen Erwerbsminderung zu kennen. Denn: Diese Rente wird künftig immer wichtiger, weil nicht juristisch-politische Fakten zählen, sondern allein die individuelle Gesundheit.
Erwerbsminderung
Je älter wir werden, desto stärker beansprucht uns der Beruf
© BolligerHanspeter/pixelio.de
Wenn wir ehrlich sind: Je älter wir werden, desto stärker beansprucht uns der Beruf – körperlich wie psychisch. Und so ist es kein Wunder, dass nur ein kleiner Teil aller Arbeitnehmer tatsächlich bis zum offiziellen Rentenalter mit 65 (oder demnächst 67) arbeitet, sondern viel früher in Rente geht – im Schnitt inzwischen mit etwa 61. Viele aber noch früher, weil sie gesundheitlich so stark eingeschränkt, weil sie erwerbsgemindert sind.
Umso wichtiger ist es, sich genau mit der Erwerbsminderungs-Rente auszukennen, da diese Rente künftig eine der wenigen sein wird, über die man früher in Rente gehen kann.
Grundsätzlich wird die Höhe der Erwerbsminderungs-Rente nach der gleichen Formel errechnet wie auch die ganz normale Altersrente.
Aber: Der Zugangsfaktor beträgt „nur“ 0,892. Das heißt, die Rentenabschläge sind bei dieser vorgezogenen Rente deutlich geringer als bei anderen Frührenten (Zugangsfaktor: 0,856). Das macht die Erwerbsminderungs-Rente auch finanziell so attraktiv. Viele Zurechnungszeiten werten die Erwerbsminderungs-Rente weiter auf, sodass diese Rente die mit Abstand finanziell beste vorgezogene Altersrente ist.
Das heißt: Obwohl man gar nicht so viele Beitragszeiten hat, erhält man eine relativ üppige Rente. Das ist besonders für diejenigen wichtig, die schon mit Ende 40 oder Anfang 50 diese Rente beantragen (müssen). Formal wird dabei so gerechnet, als hätte der Erwerbsgeminderte unverändert bis zum 60. Geburtstag gearbeitet, sodass keine Lücke im Rentenkonto entsteht.
Die Rentenkasse „tut“ dabei so, als gäbe es keine Erwerbsminderung und der oder die Betroffene hätte bis zum 60. Geburtstag so gearbeitet wie in den letzten Jahren. Trotz der im Vergleich guten Rente – mit im Schnitt etwa 1.100 Euro pro Monat – fällt die finanzielle Lücke zum letzten Gehalt trotzdem ins Gewicht. Deshalb unbedingt zusätzlich privat vorsorgen.
Für eine Erwerbsminderungs-Rente sind nicht die Art oder die Schwere einer bestimmten Krankheit ausschlaggebend.
Maßgeblich ist allein, ob und in welchem Umfang jemand noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden kann. Das heißt: Ausschlaggebend ist die generelle Arbeitsfähigkeit, nicht die Fähigkeit, im bisherigen Beruf arbeiten zu können. Und das bedeutet, dass nur die generelle Leistungsfähigkeit für das Gewähren der Erwerbsminderungs-Rente zählt. Die Leistungsfähigkeit wird dabei in Stunden Arbeitsfähigkeit je Tag gemessen.
Wichtig: Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungsfähigkeit durch eine körperliche Ursache beeinträchtigt ist oder einen psychischen Grund hat. Gerade in den letzten Jahren nimmt der Anteil der Menschen drastisch zu, die wegen „allgemeiner Erschöpfung“, „Burn-out“ oder „Stress“ eine Erwerbsminderungs-Rente beantragen.
Vom konkreten Leistungsvermögen in Stunden wiederum hängt ab, ob eine Rente wegen einer vollen oder einer teilweisen Erwerbsminderung gewährt wird. Das heißt: Eine Rente ist auch möglich, wenn man zwar noch einige Stunden je Tag arbeiten kann, aber nicht mehr die volle Zeit.