Vertrauensschutz
Das alte, bessere Recht nutzen
Vertrauensschutz ist einer der wichtigsten Begriffe, die jeder kennen sollte, wenn Renten- oder Steuer-Gesetze geändert werden, die alten Regeln aber für einen selbst besser wären.
Vertrauensschutz: Das alte, bessere Recht nutzen

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Wer planen will, braucht Sicherheit. Das gilt bei der Rente, aber auch bei Steuern. Schließlich vertraut man bei eigenen Entscheidungen auf Recht und Gesetz. Dieser banale und dennoch wichtige Grundsatz bedeutet: Gesetze dürfen nur in engen Grenzen verändert werden, vor allem wenn sich Details dadurch für Einzelne verschlechtern. Abgeleitet aus Artikel 20 des Grundgesetzes bedeutet dies, dass der Staat abwägen kann, ob das Allgemeinwohl eine Änderung rechtfertigt.
Wichtig im Sozialversicherungsrecht ist das Grundrecht der Eigentumsgarantie (Artikel 14 Grundgesetz). Das Bundesverfassungsgericht hat zum Beispiel bereits 1980 und 1981 erklärt, dass die Erwartung, eine Rente zu bekommen, dem Eigentumsschutz unterliegt.
Besonders schutzwürdig sind erworbene Rechte, die auf Arbeitsleistung beruhen, also auf gezahlten Beiträgen.
Dagegen beruht die Anrechnung von „Ausfallzeiten“ wegen Ausbildung oder Arbeitslosigkeit auf der sogenannten staatlichen Fürsorge – hier sind Änderungen eher möglich. Beispiel: Ausbildungszeiten werden bei der Rente nur noch zum Teil anerkannt.
Generell gilt: Neue Gesetze dürfen nicht in Tatbestände eingreifen, die in der Vergangenheit abgeschlossen wurden. Beispiel: Einmal genehmigte Sozialleistungen dürfen nicht nachträglich gekürzt werden. Die Ausnahmen hier:
- Der Einzelne wusste, dass sich die Rechtslage ändert.
- Durch die neue Regelung entstand kein Schaden.
- Das neue Gesetz dient dem Allgemeinwohl.
Ein Gesetz kann auch gegen den Grundsatz des Vertrauens verstoßen, wenn es sich auf Dinge auswirkt, die in der Vergangenheit angefangen, aber noch nicht abgeschlossen sind. Beispiel: Jemand hat Antrag auf Rehabilitation gestellt, der noch nicht genehmigt wurde.