Guter Rat – und zwar supergünstig!

Anwälte und Steuerberater sind teuer. Gut, dass es auch andere Stellen gibt, die seit Neuem beraten dürfen. Hier sind die wichtigsten Adressen für Sie.

Günstigeren Rat in juristischen Fragen

Sich um 2.000 Euro vor Gericht streiten – 1.200 Euro; eine einfache Steuererklärung – 500 Euro. Wer einen guten Rat haben oder um sein Recht kämpfen möchte, benötigt vor allem eines: Geld. Weil das so ist, scheuen sich viele, ihr Recht zu fordern. Doch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt auch anderen, gute Tipps zu geben. plus Magazin hat die wichtigsten Details für Recht, Steuer, Rente zusammengestellt. Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen – und gleichzeitig sparen!

Bis zu 190 Euro kostet es, wenn man einen Anwalt um einen ersten Rat bittet. Wird der Anwalt aktiv, verlangt er sofort weit mehr. Je nach Streitwert wird dann berechnet, für 10.000 Euro also im Schnitt schon 4.000 Euro an Kosten und Gebühren.
Aber: Seit Mitte 2008 dürfen auch andere Organisationen, Verbände, Innungen, Schlichtungsstellen oder Einzelpersonen beraten – und das ist meist deutlich günstiger. Und wenn es um einen einfachen Rat geht, auch meist genauso gut.

Bei Verbraucherberatungsstellen beispielsweise beraten genauso Anwälte – nur eben zu anderen, günstigeren Konditionen, wie Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen bestätigt: „Das neue Gesetz soll eben gerade dafür sorgen, dass es künftig kein Monopol für Rechtsstreitigkeiten mehr gibt.“
Beraten darf deshalb jetzt auch jeder, zu dessen Berufs- und Tätigkeitsbild es gehört. Dazu zählen Architekten (Baurecht) genauso wie Rentenberater, Banken genauso wie Mietervereine. Wichtig aber: Einige Teile der Rechtsberatung, wie die Vertretung vor Gericht bzw. das Beurkunden von Verträgen, bleibt aber weitestgehend Anwälten vorbehalten.

Aber genau dies benötigt man im Alltag ja selten. Viel häufiger kommt es vor, dass man „nur“ wissen möchte, ob man im Recht ist bzw. ob einem etwas zusteht, zum Beispiel bevor man Widerspruch einlegt.

Ideal dafür sind Anwälte im Internet (siehe Kasten rechts). Das Prinzip ist einfach: Man stellt eine Frage und erhält per E-Mail eine Antwort. Im Vergleich zum normalen Anwalt kostet hier die Erstberatung noch nicht einmal ein Drittel des „offiziellen Preises“.
Wichtig dabei ist: Diese Art des anwaltlichen Rates kann keine umfassende Prozess-Vorbereitung ersetzen. Aber für eine Alltagsfrage oder eine generelle Einschätzung ist dies allemal ausreichend.
Beraten wird man aber genauso von offiziellen Rechtsanwälten.
Gleiches gilt auch für die Verbraucherzentralen oder Mietervereine. Auch dort findet die Beratung durch ausgebildete Anwälte statt. Gleichwohl besteht ein deutlicher Preis-Vorteil: Anwälte bei Verbraucherzentralen verlangen noch nicht einmal die Hälfte des Honorars.

Günstiger als Fachanwälte sind auch Spezialisten bei Verbänden. So dürfen viele Rentenberater (siehe nächste Seite) Mandanten auch vor Sozialgerichten als Prozess-Bevollmächtigte vertreten.
Deshalb sollte jeder, der juristischen Rat benötigt, zuerst prüfen, in welchen Vereinen oder Verbänden man Mitglied ist. So hat der ADAC genauso assoziierte Anwälte wie eine Gewerkschaft. Oft ist nämlich im Mitgliedsbeitrag auch Rechtsschutz enthalten, der dann zum Tragen kommt.

Besser als streiten ist schlichten. Deshalb haben viele Verbände Schlichtungsstellen eingerichtet (siehe nächste Seite). Ob Reise oder Reinigung – überall versucht man so, teuren Rechtsstreit zu vermeiden. Und diese Stellen kann man auch als normaler Kunde anrufen.

Am wichtigsten dabei sind die sogenannten Ombudsstellen. Diese wurden per Gesetz eingeführt, um die immer drastischere Klagewelle gegen Banken, Versicherungen, Krankenkassen usw. einzudämmen.

Je nach Ombudsstelle ist die Empfehlung dieser Schiedsstelle sogar bindend. Das heißt, wer sich mit der eigenen Versicherung streitet, kann darauf vertrauen, dass der Schiedsspruch von der anderen Seite auch akzeptiert wird.

Die Beratung bzw. Hilfe bei einer Schiedsstelle ist in jedem Fall gratis. Der wesentliche Vorteil: Diese Stelle hat vor allem eine Lösung im Blick – und nicht die Gebührentabelle. Denn, so die Beobachtung von Verbraucherschützern, vielfach empfehlen Rechtsanwälte unsinnige Klagen nur deshalb, weil sie selbst am meisten daran verdienen.

 

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